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Ortswehrführung & Ortskommando

Die Führung einer Ortswehr wird durch den Ortsbrandmeister wahrgenommen. Er wird auf Vorschlag der aktiven Mitglieder der Ortswehr durch den Rat der Gemeinde für sechs Jahre in ein Ehrenbeamtenverhältnis berufen und ist der Vorgesetze aller Mitglieder der Feuerwehr. Im Verhinderungsfall übernimmt der Stellvertreter die Dienstobliegenheit. Ihnen zur Seite stehen neben dem Zugführer auch die eingesetzten und gewählten Gruppenführer mit ihren Stellvertretern.

Führung Ortswehr

Das Ortskommando unterstützt den Ortsbrandmeister bei seiner Tätigkeit.

 

Verschiedene Aufgaben obliegen dem Kommando.

Gemeinsam fasst es Beschlüsse und sorgt für ein Miteinander innerhalb der Wehr.

Unter anderem entscheidet das Ortskommando über die Aufnahme von Mitgliedern in die Feuerwehr, über die Auf- bzw. Übernahme eines Mitgliedes in eine andere Abteilung sowie über den Ausschluss eines Mitgliedes.

Kommando der Ortswehr